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Bearbeitungsgebühr Rezept/ Überweisung

Folgerezept/ Überweisung zwischen Terminen

15 Min.
15 Euro
Ordination Wiesingerstr.

Beschreibung

Warum ist die Rezeptausstellung nun kostenpflichtig? Mit 2026 haben sich die Vorgaben für Wahlärztinnen und Wahlärzte bei der Rezeptausstellung deutlich verändert. Rezepte werden seither ausschließlich über das manipulationssichere e-Rezept im e-Card-System ausgestellt. Dadurch ist jede Verordnung medizinisch, technisch und rechtlich vollständig nachvollziehbar. Ein Rezept auszustellen bedeutet heute mehr als nur eine formale Weiterleitung: Die Medikation muss medizinisch geprüft werden (Indikation, Dosierung, bestehende Therapien, mögliche Wechselwirkungen). Die Verschreibung muss vollständig dokumentiert werden. Besonders aufwändig ist inzwischen der Bewilligungsprozess bei der Krankenkasse, der einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand verursacht. Mit jeder Verordnung übernimmt der verschreibende Arzt bzw. die Ärztin die volle medizinische und rechtliche Verantwortung. Gerade bei bewilligungspflichtigen Medikamenten ist der administrative und ärztliche Aufwand in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, bemühen wir uns – sofern medizinisch vertretbar – Bewilligungen möglichst gleich für drei Monate zu beantragen. Aus diesen Gründen wird die Rezeptausstellung außerhalb eines Ordinationstermins als eigenständige ärztliche Leistung verrechnet. So können wir weiterhin sicherstellen, dass jede Verordnung sorgfältig, verantwortungsvoll und in Ihrem Interesse erfolgt. Wichtiger Hinweis Rezepte, die im Rahmen eines Ordinationstermins ausgestellt werden, sind davon selbstverständlich nicht betroffen.


Kontaktangaben

  • Wiesingerstraße 3/19, Wien, Österreich


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